§9 Staatsfraktionen
§9.1 Wenn ein Spieler von den Cops niedergeschlagen oder in Handschellen gelegt wird, gilt er als in Gewahrsam genommen.
§9.2 Die Exekutivbehörden sind grundlegend zu respektieren. Sie stellen die höchste Instanz dar und dienen zum Schutz des Staates. Die Exekutivbehörden haben hingegen auch die Verpflichtung, sich gegenüber den Bürgern respektvoll zu verhalten. Die Exekutivbehörden gelten als Vorbildfunktion.
§9.3 Die Exekutive schießt NIEMALS zuerst, außer es gibt in der Situation keine andere Lösung!
§9.4 Die Exekutivbehörden haben das Recht zu jedem Zeitpunkt, unter Berücksichtigung des IC-Gesetzbuches, eine Straßen-, Fahrzeug- oder Personenkontrolle zu vollziehen, wenn ihnen etwas Ungewöhnliches auffällt.
§9.5 Die Exekutivbehörden dürfen sich in eine aktive Situation zwischen zwei Fraktionen einmischen, sofern diese die öffentliche Sicherheit gefährden. Das Einmischen auf Privatgeländen oder in Hoods, ist dennoch nicht gestattet; Observierungen, um Beweise zu sammeln, sind hingegen erlaubt.
§9.6 Das LSPD Hauptquartier, das Sheriff Department oder das Hauptquartier der Noose dürfen nur mit einem RP Hintergrund und Genehmigung des Highteams gestürmt werden. Ein klarer Grund (anhand eines Nachweises) muss vorgelegt werden.
§9.7 Es ist verboten, den Staatsfraktionen Taser, Schlagstock, Taschenlampe und Pistole MK2 abzunehmen.
§9.8 Es darf nicht erzwungen werden, sämtliche Sachen wie z.B. Waffen oder illegale Gegenstände aus der Asservatenkammer herauszugeben.
§9.9 Die maximalen Hafteinheiten betragen 120 Minuten.
§9.10 Nachdem man eine Staatsfraktion verlassen hat oder gekündigt worden ist, ist man dazu verpflichtet, alle Dienstwaffen sowie Gegenstände wegzuwerfen oder bei der jeweiligen Staatsfraktion abzugeben. Genauso ist das Mitführen solcher Waffen/Gegenstände nicht gestattet und wird entsprechend bestraft.
§9.11 Korruption ist strikt Verboten, und kann mit einem Ban Bestraft werden.
§9.12 Anderweitige Korruption, sprich Informationen an Zivilisten weitergeben, Haftminderung usw. ist erlaubt.
§9.13 Nach einer Festnahme der Strafverfolgung müssen dem Straftäter die Rechte, die er hat, vorgelesen werden. Sollte er seine Rechte nicht verstanden haben, müssen die Rechte maximal noch einmal vorgelesen werden.
§9.14 Die Strafverfolgung darf keine unrealistischen Akten vergeben, welche das Ziel haben, anderen Fraktionen den Spielspaß zu nehmen. Dies wird administrativ überprüft.
§9.15 Die Strafverfolgung darf nur die Waffen benutzen, die sie von ihrer Waffenkammer gestellt bekommen.
§9.16 Das Durchsuchen ohne jeglichen Grund ist verboten, ein Grund wäre z.B eine Maskierung, oder ein hinreichender Tatverdacht.
§9.17 Für eine Razzia muss ein gültiger Durchsuchungsbeschluss vorliegen.(dieses kann beim Support beantragt werden)
§9.18 Eine Razzia muss mindestens 2 Stunden vor einem Server Restart gestartet werden.
§9.18.1 Es müssen für eine Razzia mindestens 10 Beamte der Strafverfolgung im Dienst sein.
§9.18.2 Es muss stets bei einer Razzia eine gewaltfreie Konfliktlösung gesucht werden.
§9.18.3 Bei einer/m Fraktion/Unternehmen darf maximal 1 Razzia in der Woche durchgeführt werden.
§9.18.4 Die Razzienleitung wird immer von NOOSE übernommen. Sowohl das PD als auch das SD werden nur herangezogen, wenn das NOOSE verstärkung benötigt
§9.19 Das PD/SD und NOOSE dürfen gemeinsam bei Staatsbank und Juwelierräuben agieren, wobei hierbei darauf geachtet werden muss die Spielerzahl der illegal Fraktionen mit der Anzahl der Executive gleich zu setzen
§9.20 Grenzkontrollen können von dem SD und NOOSE durchgeführt werden. Hierbei muss das RP mit der jeweiligen staatlichen Fraktion ausgespielt werden
§9.21 Das LSMD und die Staatlichen Mechaniker sind unantastbar in der Ausübung ihrer Arbeit, sollten sie jedoch nicht im Dienst sein, gelten sie als normale Staatsbürger und gelten somit auch nicht mehr als unantastbar.
§9.22 Die 2 höchsten Ränge einer Staatsfraktion dürfen keine Korruption betreiben.
§9.23 Der Notstand darf nicht willkürlich, unbegründet oder unbedacht einberufen werden.
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