§7 Fraktionen

§7.1 Eine nicht staatliche Fraktion darf aus maximal 30 Personen bestehen. Ausnahme: Mechaniker.

§7.2 Fraktionen dürfen keine Bündnisse gegen andere Parteien miteinander schliessen. Geschäftliche Beziehungen unter den Gruppierungen sind gestattet.

  • §7.2.1 Die Polizei ist unabhängig von diesen Regelungen und fungiert als neutrale, dritte Partei.

§7.3 Ab diesem Zeitpunkt ist das Tragen der Fraktion Outfits gestattet. Eine Fraktion muss zu jedem Zeitpunkt durch mind. 2 gleiche Merkmale erkennbar sein. (zb Flag, Maske). Eine deutliche zugehörigkeit durch Farben und Westen muss nur bei Aktionen gegeben sein (Aktionsoutfits). Ebenso sind Fahrzeuge in der entsprechenden Farbe zu lackieren und bei Aktionen zu fahren.

§7.4 Auseinandersetzungen zwischen Gangs müssen einen entsprechenden RP Hintergrund haben.

§7.5 Dienst- und Einsatzfahrzeuge von PD/NOOSE/SD dürfen nicht ohne triftigen RP-Hintergrund entwendet werden. Einsatzfahrzeuge des MD’s sind unantastbar.

§7.6 Das Baiting von jeglichen Fraktionen ist verboten. Insbesondere ist es verboten, Exekutivbehörden und Mediziner sinnlos zu Baiten. Dies wird als Cop-/Medic-Baiting gewertet und bestraft.

§7.7 Offizielle Gangs und Gruppierungen müssen bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.

§7.8 Das Verhalten deines Charakters, welchen du spielst, muss zu der Fraktion passen, der du angehörst.

§7.9 Das Einmischen in laufende Situation ist streng untersagt (Drittpartei).

  • §7.9.1 Eine Situation ist erst dann beendet, wenn die Beteiligten nicht mehr RP mäßig miteinander interagieren.

  • §7.9.2 Die exekutive Strafverfolgung ist davon ausgenommen. Diese dürfen sich situationsbedingt einmischen.

§7.10 Das Plündern von der Fraktionskasse, sowie dem Fraktions-Inventar/Lager ist beim Verlassen aus jeglichen Gründen untersagt.

§7.11 Fraktionen können bis zu 3 Fraktions-Verwarnungen erhalten, bevor diese von der Fraktionsverwaltung aufgelöst werden.

  • §7.11.1 Jede Fraktionsverwarnung kann je nach Team-Entschluss verfallen.

§7.12 Um eine Fraktion zu eröffnen, braucht man mindestens 10 Personen. Diese…

  • §7.12.1 ...müssen jeweils mindestens 15 Echtzeit Stunden auf dem Server verbracht haben.

  • §7.12.2 ...dürfen kein Mitglied einer Fraktion sein.

  • §7.12.3 ...dürfen keine Fraktionsbeitrittsbeschränkung haben.

§7.13 Das Ausnutzen/Missbrauchen der Funktionen welche eine Fraktion erhalten hat (bspw. F6 Menü) ist untersagt.

§7.14 Wenn eine Fraktion verlassen wird, tritt eine Fraktionsbeitrittsbeschränkung in Kraft, diese untersagt 3 Tage lang, den Beitritt einer Fraktion.

  • Ausnahmen:

    • Ausgenommen davon sind sämtliche Staatsfraktionen

    • außerdem ist der Wechsel von einer illegalen Fraktion zum MD ebenfalls ausgenommen

  • §7.14.1 Das Team behält sich vor, für bestimmte Personengruppen diese zu erhöhen/verringern.

§7.15 Inoffizielle Fraktionen, siehe Fraktionen welche nicht durch die Fraktionsverwaltung angenommen wurden, dürfen nur mit 6 Personen agieren, wenn diese gleich gekleidet sind.

§7.16 Illegale Fraktionen können einen sog. Blood Out verteilen.

  • §7.16.1 Mitglieder, welche einen Blood Out erhalten haben, dürfen sich nur noch daran erinnern, in der Fraktion Mitglied gewesen zu sein, jedoch nicht an weitere Details.

§7.17 Fraktionen müssen bei aggressiven Handlungen, explizit Fraktions Angelegenheiten (Juwelier sowie Staatsbanken), in ihrer Zugehörigkeit durch Kleidung und Fahrzeuge erkenntlich sein.

§7.18 Familien dürfen nicht mit Zivilisten gegen eine andere Fraktion aggressiv vorgehen.

§7.19 Fraktionen können einen Aufbauschutz von 3 Tagen beantragen. In dieser Zeit sind sowohl passive als auch aktive Handlungen gegen die Fraktion untersagt. Die Strafverfolgung behandelt in dieser Zeit die Mitglieder als normale Zivilisten.

§7.20 Das Beantragen einer Route oder eines Krieges zwischen zwei Fraktionen muss vorher im Support abgeklärt werden.

  • §7.20.1 Fraktionen dürfen max. 1 Route besetzen.

§7.21 Das Abweichen vom jeweiligen Fraktionskonzept ist untersagt. Es ist darauf zu achten, sich streng dem Funktionsbild unterzuordnen.

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