§13 Schusscall

§13.1 Bevor ein Schusswechsel beginnt, muss der gegnerischen Partei ein Schusscall im Sinne des Roleplays angekündigt werden.

§13.2 Ein Schusscall muss immer einen nachvollziehbaren Grund im Roleplay haben. Er darf nicht ohne Sinn oder nur zum Spaß angekündigt werden.

§13.3 Nach dem Schusscall muss der gegnerischen Partei mindestens 5 Sekunden Zeit gegeben werden, um zu reagieren.

§13.4 Bei Überfällen / Räuben haben das LSPD, LSSD, NOOSE und die IAA automatisch einen Schusscall gegen die Agierende Partei. Die Agierende Partei muss jedoch vor einem Schusswechsel einen Schusscall aussprechen.

§13.5 Ein aktiver Schusscall gilt für 10 Minuten. Sollte diese Zeit ausgelaufen sein, muss ein neuer Schusscall angekündigt werden.

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